JETZT MITGLIED WERDEN
DEIN STUDIO IN DORTMUND

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fitnessplace Dortmund GMBH ​

  1. Fitness-Abo, Kündigung, Gebühren, Membercard
    a) Die Laufzeit des Fitness-Abos wird auf die zuvor bestimmte Mindestlaufzeit befristet. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
    b) Die erste Abbuchung erfolgt zum 01. des Folgemonats. Die Zeit bis zum 01. Des Folgemonats wird als Vorabnutzung anteilig berechnet.
    c) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Das FP DO GmbH steht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung u.a. zu, sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, gegen die Haus- und Benutzungsordnung oder eine wesentliche Vertragspflicht verstößt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung schuldet der Kunde Schadensersatz.
    d) Die Kündigung des Fitness-Abos hat stets in Schriftform zu erfolgen. Die Kündigung sollte nach Möglichkeit per Einschreiben erfolgen.
    e) FP DO GmbH benötigt für den Vertragsabschluss die Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie eine vollständige und gültige Bankverbindung. Sämtliche nach dem Fitness-Abo geschuldeten Entgelte werden grundsätzlich zum 3. Kalendertag monatlich fällig und vorschüssig eingezogen, es sei denn, im Fitness-Abo ist etwas anderes schriftlich geregelt.
    f) Weiterhin wird dem Kunden eine Membercard in Form einer codierten Magnetkarte ausgestellt und ausgehändigt. Diese ist stets funktionsfähig zum Training mitzubringen und dem Personal des FP DO GmbH auf Verlangen vorzulegen. Bei Verlust oder Defekt der Membercard wird für die Neuausstellung eine Kostenpauschale von derzeit € 19,95 erhoben.
    g) Die Membercard wie auch das Nutzungsrecht sind nicht übertragbar. Im Falle eines Missbrauchs kann das Vertragsverhältnis des Fitness-Abos aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden.
  1. Rücklastschriften, Vertragsstrafen, Gebühren, Vorfälligkeitsentschädigung
    a) Im Falle eines unberechtigten Lastschriftwiderrufs oder einer vom Kunden zu vertretenden nicht eingelösten Lastschrift werden jeweils € 12,00 Bearbeitungsgebühr für den dann notwendigen Mehraufwand in der Buchhaltung beim FP DO GmbH für die manuellen Buchungen fällig.
    b) Gerät der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsraten/Mitgliedsbeiträgen in Verzug, so ist die FP DO GmbH berechtigt, die gesamten noch ausstehenden Entgelte für die restliche Vertragslaufzeit bis zum nächst möglichen Kündigungszeitpunkt sofort fällig zu stellen und einzuziehen.
  1. Nutzungsumfang, Haus- und Benutzerordnung
    a) Das Fitness-Abo berechtigt den Kunden zur nicht ausschließlichen Nutzung der vorhandenen Einrichtungen und der Geräte das FP DO GmbH unter Beachtung und Einhaltung der Haus- und Benutzungsordnung und nach Vorlage der gültigen sowie funktionsfähigen Membercard.
    b) Es ist zu beachten, dass der Kunde die zur Verfügung stehenden Geräte und Einrichtungen nicht in beliebiger Weise nutzen kann, sondern damit rechnen muss, dass andere Kunden sie ebenfalls nutzen oder nutzen wollen. Ein Nutzungsanspruch für ein bestimmtes Gerät zu einer bestimmten Zeit wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
    c) Für die Benutzung der bereitgestellten Umkleideschränke ist das Mitbringen eines eigenen Vorhängeschlosses notwendig.
    d) Mit Unterzeichnung des Fitness-Abos erkennt der Kunde die ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung sowie die AGBs vom FP DO GmbH an und verpflichtet sich, dieser Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Haus- und Benutzerordnung behält sich FP DO GmbH das Recht auf eine fristlose Kündigung des Fitness-Abo-Vertrages vor. Diese ist zwingend an die Erteilung eines Hausverbotes gebunden.
  1. Kundendaten
    a) FP Do GmbH verpflichtet sich, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben Daten nur im erforderlichen Umfang unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu speichern und zu verarbeiten.
    b) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen zu seiner Person oder Änderungen seiner Stammdaten in Bezug auf Anschrift, Bankverbindung und Telefon unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Kosten, die durch das Versäumen dieser Pflicht entstehen, trägt der Kunde.
  1. Bonität
    Der Kunde versichert weiterhin, bei Vertragsschluss nicht zahlungsunfähig zu sein, insbesondere keine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und dass kein Insolvenzverfahren bezüglich seiner Person anhängig oder beantragt ist.
  1. Haftungsausschluss
    a) Für den Verlust und die Beschädigung von mitgebrachten Sachen, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenständen, wird nicht gehaftet, soweit der Verlust oder die Beschädigung nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von FP DO GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Sachen, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Studiobesuchs zu nutzen. FP DO GmbH ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde kostenpflichtig öffnen zu lassen.
    b) Eine Haftung für Schäden, die sich der Kunde aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte zuzieht, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von FP Do GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen die FP Do GmbH oder aus einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht resultieren.
  1. Nutzung der Sonnenbank
    a) FP Do GmbH stellt Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Bezahlung eine Sonnenbank in einer abschließbaren Kabine während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, einmal pro Tag die Sonnenbank für die Besonnungsdauer von maximal 12 Minuten zu nutzen. Ein Nutzungsanspruch für die Sonnenbank zu einer bestimmten Zeit besteht nicht. Der Kunde muss damit rechnen, dass andere Kunden die Sonnenbank ebenfalls nutzen oder nutzen wollen. Termine werden nicht vergeben.
    b) Ein Anspruch auf Dienstleistung oder Zurverfügungstellung der Sonnenbank besteht nicht, wenn der Kunde
    (1) minderjährig ist
    (2) alkoholische Getränke oder Medikamente eingenommen hat, die die Nebenwirkung haben, die Empfindlichkeit der Haut zu erhöhen
    (3) aufgrund der physischen oder psychischen Konstitution nicht dazu geeignet ist, die Sonnenbänke zu benutzen und medizinische Gründe gegen eine UV-Bestrahlung sprechen würden
    (4) gegen die Hausordnung verstößt
    (5) durch negatives Verhalten den Geschäftsbetrieb der FP Do GmbH in erheblichen Umfang stören würde.

    c) Die Sonnenbank darf jeweils nur von einer Person genutzt werden. Der Kunde haftet für durch unsachgemäßen Gebrauch verursachte Schäden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 6.

    d) Säuglinge, Kleinkinder und Tiere dürfen nicht mit in die Kabine genommen werden. Der Kunde haftet bei Zuwiderhandlung in vollem Umfang selbst.

    e) Die Nutzung der Sonnenbank erfolgt auf eigene Gefahr. Für gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Hautschäden, hervorgerufen durch unsachgemäßen Gebrauch der Sonnenbank übernimmt FP Do GmbH keinerlei Haftung. Bei bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z.B. Hauterkrankungen, Augenerkrankungen, Allergien oder Pigmentstörungen sowie Herz-Kreislaufbeschwerden ist vor dem Sonnenbad ein Arzt zu konsultieren. Die Augen sind während der Besonnungszeit geschlossen zu halten. Bei der Benutzung der Sonnenbank ist vorzugsweise eine UV-Schutzbrille zu tragen.

    f) Die an der Sonnenbank aushängenden Benutzerhinweise sind einzuhalten.

    g) Make-up oder andere kosmetische Artikel, die nicht speziell für das Sonnenbad unter der Sonnenbank vorgesehen sind, sind vor der Besonnung zu entfernen. Für eventuelle Beeinträchtigungen der Haut durch ungeeignete Kosmetik oder Pflegemittel übernimmt die FP DO GmbH keinerlei Haftung.

 

  1. Salvatorische Klausel/Erfüllungsort und Gerichtsstand
    a) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. Die Parteien vereinbaren anstelle der unwirksamen Bestimmung dann eine gesetzliche zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
    b) Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder titulierten Ansprüchen aufrechnen.
    c) Nebenabreden sind stets in Schriftform festzuhalten.
    d) Erfüllungsort ist Dortmund, Gerichtsstand ist das für Dortmund örtlich und sachlich zuständige Gericht.
    e) Es gilt deutsches Recht